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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsinhalt:
Maßgebend ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Fa. Fachlicht. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich durch Fa. Fachlicht bestätigt worden sind. Sofern keine schriftlichen Nebenabreden getroffen worden sind, erkennt der Besteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Fachlicht als verbindlich an.

Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren Druckschriften und dem Online-Katalog gemachten Angaben vor.

Mit erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.

§ 2 Lieferungen:

Lieferungen erfolgen ab Werk des Lieferanten. Veränderungen der gelieferten Ware sowie Anbringung irgendwelcher Zeichen, die als Ursprungszeichen eines Bestellers gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Erzeugnis des Besitzers oder eines Dritten handeln würde, sind unzulässig. Mit Auftragserteilung gestattet uns der Besteller die von uns gelieferte Ware mit unserem Zeichen zu versehen.

Angegebene Lieferzeiten gelten ab Werk und sind stets annähernd und unverbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus, insbesondere das Vorliegen aller vom Besteller zu liefernden zur Herstellung benötigter Unterlagen bei Fa. Fachlicht. Bei Eintritt unvorhergesehener Fälle, wozu insbes. Arbeitskonflikte, Brand, Mobilisierung, Beschlagnahmung, Embargo, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Materialmangel sowie Betriebseinschränkungen und Störungen etc. gehören, ändern sich angegebene Lieferzeiten angemessen. Fa. Fachlicht ist jedoch nach eigener Wahl auch berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferungspflicht zurückzutreten. Von der beabsichtigten Ausübung des Rücktrittrechts wird der Lieferant den Besteller nach Kenntnis der Tragweite des fraglichen Ereignisses unverzüglich unterrichten. Dem Besteller stehen im Falle der Rücktritts nach dieser Vorschrift irgendwelche Schadensansprüche nicht zu.

§ 3 Angebote und Aufträge:

Alle von Fa. Fachlicht erstellten Angebote sind stets freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages oder Angebots erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Demontage etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax erteilter Auftragsbestütigung von Fa. Fachlicht zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax und Auftragsünderungen durch den Kunden.

§ 4 Leistungserbringung

Beauftragt der Besteller Fa. Fachlicht mit der Fertigung eines speziell für Ihn angefertigten Produktes oder einer Modifikation eines Artikels, so ist Fa. Fachlicht dazu berechtigt, abweichend von der Bestellmenge eine Über- oder Unterlieferung von +/- 10%, mindestens jedoch 1 Stück vorzunehmen. Soweit Fa. Fachlicht kostenlose Software, Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch oder ein außerordentlicher Kündigungsgrund ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Preise und Zahlungen:

Für die Lieferung der Ware gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Die Währung der in unserem Online-Katalog und unseren Druckschriften aufgeführten Preise ist Euro.

Im Falle einer Veränderung der Löhne und der Materialpreise zwischen Angebotsabgabe und Gefahrübergabe ist Fa. Fachlicht berechtigt, die am Tage des Gefahrenübergangs geltenden Preise zu berechnen.

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so ist Fa. Fachlicht berechtigt, zukünftig den Besteller ohne weitere schriftliche, mündliche, fernmündliche oder per elektronischen Datenverkehr ausgetauschte Mitteilung per Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.

Werden Zahlungstermine überschritten, kommt der Besteller, ohne dass es einer förmlichen in Verzugsetzung bedarf, mit allen offenen Ansprüchen, auch aus anderen Geschäften, in Verzug. Für die Zeit des Verzuges berechnet Fa. Fachlicht auf alle noch offenen Forderungen an den Besteller Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz EURIBOR der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Fa. Fachlicht nicht schriftlich und ausdrücklich anerkannten Gegenansprüche der Bestellers – auch aus anderen Lieferungen – wie auch die Aufrechnung mit solchen ist nicht gestattet.

Die Kosten der Verpackung werden besonders berechnet.

Nimmt der Besteller die Lieferung oder Teile derselben nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, oder verzögert sich der Versand aus sonstigen Gründen, die beim Besteller liegen, so ist Fa. Fachlicht gleichwohl berechtigt, Rechnungen zu erteilen, und der Besteller ist zur Zahlung verpflichtet, die Ziffer 6, gilt entsprechend.

Beauftragt der Besteller im Rahmen einer Servicevereinbarung Fa. Fachlicht mit der Erbringung von Vorort-Dienstleistungen, so werden diese zu einem Satz von EUR 85,-/Std. zzgl. der anfallenden Spesen abgerechnet, sofern nicht andersvertraglich vereinbart. Angefangene Stunden werden auf die nächste volle Stunde aufgerundet. Bis zu einer Entferung von 15 km ab Firmensitz Fa. Fachlicht wird eine Anfahrspauschale von EUR 25,- berechnet. Bei darüber hinausgehenden Entfernungen wird dem Auiftraggeber eine Bereitstellungspauschale von EUR 80,- zzgl. EUR 0,60 je einfachem Entfernungskilometer berechnet.

Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwehrtsteuer.

§ 6 Erfüllungsort, Gefahr:

Erfüllungsort ist für beide Teile Sandesneben. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Werk von Fa. Fachlicht verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Fa. Fachlicht noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die Fa. Fachlicht nicht zu vertreten hat, oder auf Grund eines Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr mit der Mitteilung von Fa. Fachlicht über die Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.

§ 7 Rückgaberecht:

Da der Kaufgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, wird sämtliches Wissen darüber beim Käufer vorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten Bauteilen, Komponenten und Geräten anderer Hersteller sind daher kein Grund für Mängelrügen. Über die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen hinaus, die der Verkäufer nach Verlangen des Kunden bereitstellt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, irgendwelche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen, auch wenn das der Verkäufer dies in Ausnahmefällen bereits zuvor getan haben sollte.

Es besteht kein Rückgaberecht für Waren, die individuell nach Kundenspezifikationen hergestellt oder beschafft wurden, bei angepasster Hard- und Software, Dienstleistungen und Downloads.

§ 8 Eigentumsvorbehalt:

Fa. Fachlicht bleibt Eigentümer des Liefergegenstandes (Vorbehaltsgut) bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, und zwar auch dann, wenn einzelne Forderungen von Fa. Fachlicht in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden ist, der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Fa. Fachlicht ist berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

Bei jeder Art Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware ohne Aufforderung auszusondern, Fa. Fachlicht eine genaue Aufstellung darüber zu geben und sie kostenfrei an einem von Fa. Fachlicht zu bestimmten Ort zu überbringen.

Der Besteller ist berechtigt, das Vorbehaltsgut im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen bzw. zu verarbeiten. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsbedingungen:

Wird Fa. Fachlicht mit der Erstellung eines Angebots oder eines Kostenvoranschlags beauftragt, so verbleibt das Urheber- und Nutzungsrecht der zum Angebotsgegenstand zugehörigen Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Dokumentationserzeugnissen ausschließlig bei Fa. Fachlicht.

Beauftragt der Besteller Fa. Fachlicht mit der Erstellung einer individuellen Software oder einer Hardware, so umfasst die Lieferung den auf den bezeichneten Anlagen oder Geräten ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung bzw. bei Hardwarelieferung den Stromlaufplan, die Stückliste und den Leiterplattenfertigungsdaten und ggf. einer Kombination mit ausführbarem Programmcode. Mit dem Kauf erwirbt der Käufer für dieses Programm bzw. Daten das zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Die Rechte an den Programmen, der Dokumentation und den Daten verbleiben zur Gänze bei Fa. Fachlicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder durch Lizenzvereinbarungen Dritter eingeschränkt. Wird vertraglich die Lieferung von Quelltexten vereinbart, so verbleiben die Urheberrechte in vollem Umfang bei Fa. Fachlicht. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Quelltexte für einen anderen Zweck als in dem vertraglich oder innerhalb eines Angebots vereinbarten Projekt zu nutzen. Die Weitergabe von Quelltexten an Dritte ist generell untersagt. Falls der Kunde von Fa. Fachlicht für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten diese Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, Programmierdaten oder Hardwarekonfigurationsdaten. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Fa. Fachlicht nicht verändern oder entfernen.

Der Kunde ist nicht berechtigt:

das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen,
das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (reverse-assemble, reverse-compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist,
das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.

§ 10 Mängelhaftung:

Für die Mängel der Lieferung leistet Fa. Fachlicht unter der Voraussetzung,
dass der Besteller seinen allgemeinen Vertragspflichten insbesondere seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen, nachgekommen ist
kein Eigenverschulden des Bestellers wie z. B. unsachgemäße Bedienung oder Inbetriebnahme, falsche Lagerung, etc. vorliegt,
Fa. Fachlicht offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen des Liefergegenstandes, verdeckte Mängel umgehend nach ihrer Entdeckung beim Besteller, schriftlich mitgeteilt hat,
keine Änderungen an dem Liefergegenstand eigenmächtig vorgenommen hat oder von anderer Seite hat vornehmen lassen, Ersatz auf die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit die Mängel nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung.
Jede weitergehende Haftung von Fa. Fachlicht für Sach- oder Rechtsmängel ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Fa. Fachlicht nicht für Personal-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Besteller, seinen Angestellten oder Beauftragten oder sonst einem Dritten durch Material-, Arbeits-, Konstruktions- oder sonstige Fehler entstehen.

§ 11 Informationspflichten:

Beauftragt der Besteller Fa. Fachlicht mit der Entwicklung oder Fertigung eines speziell für Ihn angefertigten Produktes oder einer Software, so ist der Besteller verpflichtet, Fa. Fachlicht vor Auftragserteilung alle für die Entwicklung oder Fertigung notwendigen Richtlinien und Normen zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Besteller dieses, führt Fa. Fachlicht die Entwicklung oder Fertigung unter Maßgabe der wirtschaftlichsten Lösung durch. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der Besteller die notwendigen Normen und Richtlinien nicht, unvollständig oder in nicht eindeutiger Weise beigebracht hat, so stellt das Fehlen dieser Eigenschaft nach Entwicklungs- oder Fertigungsabschluss keinen Produktmangel dar.

§ 12 Datenübermittlung:

Das Risiko der Datenübertragung liegt ausschließlich beim Besteller. Fa. Fachlicht nimmt keinerlei Daten an, die auf die Endung .exe, .com, .bin, .pif oder .bat lauten. Jegliche Dateien dieser Art werden sofort gelöscht und gelten als nicht zugestellt. Übermittelt der Besteller Fa. Fachlicht Daten in elektronischer Form, so hat der Besteller Fa. Fachlicht in eindeutiger Form zu kennzeichnen

welche Daten und Dateien Fa. Fachlicht zur Verfügung gestellt wurden,
welche Dateiendungen den Programmen oder Datenformaten zugeordnet sind
und mit welcher Programmversion die Daten erzeugt worden sind.
Schickt der Besteller Fa. Fachlicht Daten mit gleichlautender Bezeichnung, so hat der Besteller Fa. Fachlicht in eindeutiger Form zu kennzeichnen, welche Daten für die Fertigung zur Anwendung kommen. Fa. Fachlicht haftet nicht für Schäden, die auf eine nicht eindeutige Zuordnung seitens des Bestellers zurückzufüren sind. Sofern nicht schriftlich in der Bestellung gegenüber Fa. Fachlicht anderslautende Angaben gemacht wurden, gilt, dass für Acrobat-Dateien die Endung .pdf, für Microsoft-Word Dateien die Endung .doc und für Textdateien die Endung .txt gilt. Anderslautende Dateiendungen finden beim elektronischen Datentransfer zur Dokumentation keine Berücksichtigung.

§ 13 Rücktritt vom Vertrag:

Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn

Fa. Fachlicht die Erfüllung des Vertrages infolge höherer Gewalt gänzlich oder dauernd unmöglich wird. Bei nur teilweiser Unmöglichkeit kann der Besteller lediglich angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen;
der Lieferant eine von ihm zugesagte, unter die Garantie fallende Ersatzlieferung nach angemessener Nachfristsetzung nicht geleistet hat.
In beiden Fällen wird dem Besteller der gezahlte Kaufpreis des von dem Rücktritt betroffenen Teils der Lieferung zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegenüber Fa. Fachlicht sind ausgeschlossen.
Fa. Fachlicht ist – abgesehen von den Fällen des §2 Abs.3 – zum Rücktritt und zur Wegnahme des Liefergegenstandes beim Besteller, der dies dulden muss, berechtigt, wenn der Besteller sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand befindet.

Macht Fa. Fachlicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat er den vom Besteller eingezahlten Kaufpreis des von dem Rücktritt bzw. Vertragsauflösung betroffenen Teils der Lieferung dem Besteller zurückzuzahlen. Der Besteller hat in den Fällen des Rücktritts nach dem vorangehenden Absatz 2 oder bei sonstiger Vertragsauflösung an Fa. Fachlicht – ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf, jedoch vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens – Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Rechnungsbetrages des von dem Rücktritt bzw. der Vertragsauflösung betroffenen Teiles zu leisten. Aufrechnung mit diesem Schadensersatzanspruch von Fa. Fachlicht gegen den Rückzahlungsanspruch des Bestellers gemäß Satz 1 dieses Absatzes ist zulässig.

Die Auflösung des Vertrages durch Rücktritt oder aus einem anderen Grund bewirkt nicht den Verlust der während der Vertragsdauer zugewachsenen Rechte.

§ 14 Abtretung:

Ansprüche des Bestellers aus diesem Vertrag dürfen nicht abgetreten werden.

§ 15 Gerichtsstand:

Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus Geschäften jeder Art zwischen Besteller und Fa. Fachlicht ergebenden Streitigkeiten, insbes. auch aus Wechseln und Schecks, ist Lübeck.

§ 16 Verbindlichkeit dieser Bedingungen:

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen oder von Teilen dieser Bedingungen führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Bedingungen und entbindet den Besteller insbes. nicht von seinen sonstigen Verpflichtungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt alsdann das, was wirtschaftlich betrachtet ihr am nächsten kommt.

Fa. Fachlicht arbeitet nur zu diesen Lieferbedingungen. Entgegenstehende Lieferbedingungen erkennt Fa. Fachlicht nicht an. Falls sich solche auf Vordrucke des Bestellers befinden oder der Besteller sich bei Auftragserteilung, bei Bestätigung oder bei sonstiger Gelegenheit auf seine eigenen Bedingungen berufen sollte, haben diese Bedingungen für Fa. Fachlicht keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn Fa. Fachlicht nicht ausdrücklich widerspricht. Vielmehr erkennt der Besteller durch die Auftragserteilung diese Bedingungen von Fa. Fachlicht stillschweigend als allein für ihn verbindlich an.

Für alle etwaigen weiteren Geschäfte zwischen den Vertragsparteien gelten die Verkaufs- und Lieferbeingungen von Fa. Fachlicht in der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Fassung ebenfalls als vereinbart.

Stand: 29.09.2011